dreieichstiftung

Antragsverfahren

Antragseingang
Anträge auf Förderung oder Stipendien werden nur in schriftlicher Form angenommen und berücksichtigt. Es erfolgt innerhalb von 30 Tagen eine Eingangsbestätigung vorzugsweise per E-Mail.

Antragsprüfung
Die Anträge werden vom Vorstand auf ihre grundsätzliche Satzungsmäßigkeit geprüft. Wenn es Fragen zum Antrag gibt, setzt sich der Vorstand mit dem Antragsteller direkt in Verbindung.

Beschlussfassung
Einmal pro Kalendervierteljahr entscheidet der Vorstand in enger Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat über die Förderung der aktuellen Anträge und die Höhe der finanziellen Zuwendungen.

Bestätigung der Förderung
Fällt die Prüfung positiv aus, dann erhält der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung, die Mittel binnen 3 Monate abzurufen. Nach dieser Frist verfällt die Zusage.

Bei Ablehnung der Förderung erfolgt eine schriftliche Absage an den Antragssteller. Der Umfang der Begründung liegt im Ermessen des Vorstands.